Die folgend dargestellten Fallbeispiele basieren auf wahren Begebenheiten. Zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wurden bestimmte Details jedoch geändert.
Ich saß in meinem Büro und studierte die Unterlagen eines medizinrechtlichen Mandats auf meinem Schreibtisch. Es ging darin um eine Blinddarmoperation, die beinahe tödlich verlaufen wäre. Die Berufshaftpflicht des Arztes wollte nichts zahlen, noch nicht einmal Schmerzensgeld. Die Angelegenheit musste vor Gericht gehen. In so einem Fall geht es allerdings nicht nur um Geld, sondern auch um körperliche und seelische Strapazen, die Patient durchgemacht hat. Das Schmerzengeld soll eine Entschädigung dafür sein.
Wie bei jedem Mandat ist es auch hier besonders wichtig gut hinzuhören, um alle Details zu erfassen. Eine wichtige Besonderheit gilt allerdings im Arzthaftungsrecht: Es gilt grundsätzlich, was in der Krankenakte steht, und nicht, was der Patient sagt. Die darin enthaltenen Diagnosen der Ärzte sind entscheidend. Das heißt, wenn etwas Falsches in der Akte steht, dann gilt auch das.
Ich verschaffte mir einen umfassenden Überblick, um mit meinem Mandanten zusammen strategisch planen zu können. Wir wollten die bestmögliche Lösung. Ein Eingeständnis der Verantwortlichkeit des Behandlers in derartigen Fällen zu erreichen, ist nahezu unmöglich, weil er an die Vorgaben der Versicherung gebunden ist. Dann bleibt nur der Weg vor das Gericht.
Nach der genauen Prüfung der medizinischen Unterlagen war ich überzeugt, dass wir gute Erfolgsaussichten hatten. Wochen der akribischen Vorbereitung folgten: das Sammeln von Beweismitteln, Aufbau einer fundierten rechtlichen Argumentation und Einholen von ärztlichen Expertenmeinungen. Leider werden die Kosten dafür nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, obwohl diese Privatgutachten entscheidend sein können, um vor Gericht zu gewinnen.
Nach Einreichung der Klage hatte der Beklagte, hier der Arzt (es kann natürlich auch zum Beispiel ein Krankenhaus verklagt werden), die Möglichkeit zur Stellungnahme. Darauf erklärte ich in einem weiteren Schriftsatz, warum dessen Argumentation (die des Beklagten) nicht zutreffend war.
Die dem Gericht vorliegenden Unterlagen waren von mir klar, präzise und mit Leidenschaft für die Sache zusammengestellt. Ich legte die Beweise für die gemachten Fehler während der Operation vor, schilderte die Strapazen und Ängste meines Mandanten und seiner Familie. Ich wollte mindestens das Doppelte des außergerichtlich geforderten Betrags für ihn erreichen.
Nachdem dem Gericht die angeforderten Patientenakten vorlagen, wurde ein Gutachter beauftragt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass ein grober Behandlungsfehler vorlag, denn so etwas hätte dem Arzt schlichtweg nicht passieren dürfen.
Wie bereits gesagt, ging es in diesem Fall nicht nur um Geld. Sobald es um Schmerzensgeld geht, geht es auch immer um eine Genugtuung. Denn ein positives Urteil bedeutet für meine Mandanten nicht nur eine seelische Wiedergutmachung, sondern erleichtert ihm auch finanziell das Leben.
Der Vergleichsvorschlag der Kammer übertraf unsere Erwartungen. Anstatt des Doppelten schlug die Kammer eine Summe vor, die sechs Mal höher war als der außergerichtlich geforderte Betrag. Anhand der Reaktion meines Mandanten wurde mir wieder bewusst, weshalb ich mich auf Medizinrecht spezialisiert habe. Denn hier kann ich wirklich etwas bewegen!
Nach dem Vergleich nahm ich mir einen Moment Zeit, den Erfolg zu verinnerlichen. Dieser Fall hat wieder einmal bewiesen, wie wichtig ein sorgfältiges Vorgehen und eine fundierte Recherche sind. Was mich am meisten berührte, war die Erleichterung und Dankbarkeit meines Mandanten.
Es ist dieser persönliche Aspekt, der meine Arbeit im Medizinrecht erfüllend macht. Jeder Fall ist mehr als nur eine juristische Angelegenheit. Es geht um das Leben und das Wohl von Menschen, manchmal ganzer Familien.
Wenn Sie in Ihrem Fall auch die beste Lösung wollen, die Sie bekommen können, dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Das Unheil kam im wahrsten Sinne des Wortes aus heiterem Himmel. Der Schock sitzt bei uns im Dorf immer noch tief. Der Hagelsturm hat fast jedes Haus beschädigt. Unser Dach gleicht einem Flickenteppich, die meisten Ziegel sind zertrümmert. Das Dachfenster ist eingeschlagen, unser Auto ein Totalschaden.
Das Unwetter hat nur zehn Minuten gewütet und einen Schaden von mehreren Millionen Euro hinterlassen – allein bei unserer Familie über 100.000 Euro. Die Feuerwehr geht davon aus, dass mehr als 80 Prozent aller Dächer beschädigt sind. Doch ob unsere Elementarschadenversicherung bezahlt, war am Anfang nicht klar.
Zwar haben wir eine Gebäudeversicherung, doch die weigerte sich zu zahlen, aufgrund irgend einer obskuren Klausel. Wir waren ratlos und sahen uns bereits am finanziellen Abgrund.
Dann kam Mechthild Kathke-Brech ins Spiel. Sie ist alle Details unseres Falls durchgegangen: Versicherungsklauseln, Sicherung des Dachs und der kaputten Fenster als Schadensminderungsmaßnahmen. Sie war überzeugt davon, dass die Versicherung zahlen müsste.
In enger Absprache mit uns entwickelte sie eine Strategie. Sie nahm Kontakt mit der Versicherung auf, stellte gezielt Fragen, ließ sich nicht abwimmeln. Als Erstes erreichte sie, dass überhaupt ein Gutachter kam, um den Schaden zu besichtigen.
Die Sache zog sich hin und wir wurden nervös. Doch die Rechtsanwältin beruhigte uns und versicherte, dass sie gute Chancen sähe und alles Mögliche unternähme.
Nach mehreren Verhandlungen blieb leider nur der Weg zum Gericht. Unsere Chancen stehen gut, dass wir anstatt einer provisorischen Dachsicherung bald ein richtiges Dach auf unserem Haus haben werden.
Mechthild Kathke-Brechs tief greifendes Verständnis der Versicherungsbranche und ihre Hartnäckigkeit ermutigen uns, dass wir keine großen Kredite aufnehmen müssen. Wir sind sehr dankbar, dass sie an unserer Seite ist. Ohne sie wären wir jetzt in einer ganz anderen Lage.
Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch per Telefon. Gemeinsam schauen wir uns an, was ich für Sie tun kann.
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